Klinikfacharzt stellt die generelle Wirkung von Chlordioxid in der Krebstherapie in Frage
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Rainer Taufertshöfer
Medizinjournalist & Heilpraktiker
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Klinikfacharzt stellt die generelle Wirkung von Chlordioxid in der Krebstherapie in Frage*

27.06.2019
von Rainer Taufertshöfer -
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Gerne bin ich für konstruktive Diskussionen jener Thematiken zugänglich und aufnahmebereit, sodass ich zahlreiche Quellen zu Chlordioxid-Lösungen zur Verfügung stellte.
Leider kam es zu keinem sachdienlichen Austausch, sondern erfuhr ich belehrende Unterweisungen.
Nach all jenen Dialogen, welche ich abermals zu den Thematiken führen musste, ist mein Toleranzempfinden für oben beschriebene Kommunikationsebenen äußerst gering. Erlebe ich doch (in der Überzahl) aufgeklärte Ärzte, mit welchen ein Fachaustausch gewinnbringend für beide Dialogparteien ist.
Das Studium medizinischer Schriften, wie z.B. unten beigefügter Patentschrift zur Wirksamkeit Chlordioxids in der Therapie von Tumoren, halte ich für Fachärzte für indiskutabel essentiell. Ohne jene theoretische Qualifikation der aufdeckenden Prüfung medizinischer Abhandlungen, stelle ich die Kompetenz eines Arztes in Frage.
Neben der Patentschrift zu Chlordioxid als Therapieansatz möchte ich ferner auf meine informierenden Vorträge zu der Thematik verweisen, welche ich Ihnen ebenso als nachfolgenden Link beifüge.
Auszug aus der von mir offengelegten Patentschrift:
„Fazit: Wenn die Chlordioxid-haltige Injektion zur Behandlung bösartiger Tumore verwendet wurde, hängt die Tumorhemmungsrate von der Dosis ab, und die Injektion hat eine deutlichere Hemmwirkung auf Tumore bei einer Dosis von mehr als 8 mg / ml. Die Injektion in einer Dosis von 2,5 mg / ml Chlordioxid hat keine hemmende Wirkung auf metastatische Tumore, während die Injektion in einer Dosis von mehr als 8 mg / ml signifikant sowohl Tumore an Nicht-Injektionsstellen als auch metastasierende Tumore hemmt. Diese Hemmung wird durch eine Immunantwort des Immunsystems hervorgerufen.“
Literaturverweis
Zur Quelle der United States Patent Application Publication, welcher die offengelegten Studienergebnisse zugrunde liegen:
https://patentimages.storage.googleapis.com/e3/8b/4f/34c7f145bf008c/US20190015445A1.pdf
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