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MMS/CDS/Chlordioxid alternative biologische Krebstherapie

Hier die brisanten Fakten zu
MMS und wässrigen Chlordioxid-Lösungen
(CDS, CDL, CDI) in der alternativen
biologischen Krebstherapie


"Es ist uns eine Freude, Sie auf Ihrem Weg zur Erlangung von Fachwissen und Kompetenz in Gesundheitsfragen zu unterstützen und zu begleiten."


Rainer Taufertshöfer

Medizinjournalist & Heilpraktiker

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MEDIEN VERSCHWEIGEN WICHTIGE ALTERNATIVE HEILMETHODEN IM ZUSAMMENHANG MIT CHLORDIOXID-LÖSUNGEN (MMS, CDS, CDI) IN DER ALTERNATIVEN BIOLOGISCHEN KREBSTHERAPIE - Stattdessen wiederholt Verleumdungen und Falschinformationen*

MEDIEN VERSCHWEIGEN WICHTIGE ALTERNATIVE HEILMETHODEN CHLORDIOXID-LÖSUNGEN (MMS, CDS, CDI)
» Auf der einen Seite wird ein Mittel wie MMS (Chlordioxid) - das, obwohl seit zig Jahren hunderttausendfach im privaten Einsatz keine einzige Todesfolge nach sich gezogen hat - durch das BfArM als bedenklich eingestuft, da dieses bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen habe, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Auf der anderen Seite werden potenziell tödliche Medikamente durch Zulassung des BfArM in den Verkehr gebracht, obwohl diese Behörde selbst veröffentlichte, dass zulassungspflichtige Arzneimittel nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn in einem behördlichen Zulassungsverfahren Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität belegt worden sind. Wo bleibt diese Unbedenklichkeit vor dem Hintergrund der benannten 5 Millionen Toten durch Nebenwirkungen alleine durch Antidepressiva? Dies sehe ich als SKANDAL an! « 

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Nachfolgend lesen Sie meine Antwort vom 30.03.2018, auf eine ARD-Kontraste Redaktionsanfrage von Caroline Walter, deren brisanter Inhalt vollständig in die ARD-Kontraste "Chlordioxid-Krebs-Spezial-Verleumdungs-Sendung" vom 05.04.2018 hätte einfließen müssen.
Sehr geehrte Frau Caroline Walter,

bevor ich auf Ihre Fragen eingehe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihr journalistisches Verhalten als äußerst unseriös empfinde, da Sie am 27.03.2018 unangemeldet vor meinem Haus standen und dieses, mein Grundstück und mich hinter meinem Fenster stehend ohne Genehmigung beobachteten und offensichtlich filmten.

Bilder: ARD Kontraste Redaktion am 27.03.2018 unangemeldet vor unserer Praxis
Da Sie sich wiederholt nicht verhalten wie ein ordentlicher Journalist und Ihr Tun vor meinem Haus weder anmeldeten, noch offensichtlich an einem seriösen Gespräch/Interview mit mir Interesse haben, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie persönlich und Ihren Auftraggeber vor. Dies insbesondere unter dem Aspekt, da Sie bereits schon einmal negativ aufgefallen sind und sich unter falschem Namen in meine Praxis eingeschlichen haben.
ARD Kontraste filmte 2015 unerlaubt in unserer Praxis. Bildquelle: www.rbb-online.de
ARD Kontraste filmte bereits 2015 unerlaubt in den Räumen von Rainer Taufertshöfer. Bildquelle: www.rbb-online.de
Darauf habe ich Sie in Berlin auf dem Spirit of Health-Kongress angesprochen - aber Sie behaupteten fälschlicherweise, Sie wären dies nicht gewesen und haben sich einem Gespräch mit mir (und meinem Kollegen, der Sie in ähnlichem Belange bat Stellung zu nehmen) durch Weglaufen, mit Drohungen und unter dem Schutzbehauptungsvorwurf des 'Stalkings' entzogen.
Rainer Taufertshöfer im Gespräch mit der ARD Kontraste Redaktion. Bildquelle: YouTube
Rainer Taufertshöfer im Gespräch mit der ARD Kontraste Redaktion. Bildquelle: YouTube
Da ich - anders als Sie - nichts zu verheimlichen habe, schon gar nicht meine praktischen Erfahrungen oder journalistischen Ergebnisse und erst recht nicht, wenn es um die Gesundheit von Millionen von Menschen geht, komme ich dennoch Ihrer Anfrage nach und beantworte Ihre Fragen. Meine Antworten dürfen Sie zitieren, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese nicht sinn- oder zweckentfremdet benutzt werden und ich erwarte, dass Sie alle nachfolgend dargelegten Fakten vollständig der Öffentlichkeit präsentieren, um Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Ausgewogenheit nachzukommen. Anderweitige oder aus dem Kontext gerissene Verwendungen in Gänze oder Teilweise, insbesondere verleumderischer, satirischer oder anderweitig für mich sich negativ darstellender Art werden umgehend zivil- und strafrechtliche Konsequenzen gegen Sie und alle Beteiligten nach sich ziehen.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage wie folgt unter Ihren jeweiligen Punkten:

1. Wie stehen Sie zu dem Fakt, dass viele Experten und Behörden vor der Einnahme von Chlordioxid sowohl oral als auch in Form von Einläufen warnen?

Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, jedwede behördliche Maßgabe zu respektieren, auch um mögliche Gefährdungen von Mensch und Tier abzuwenden. Dennoch sehe ich deutlichen Reformbedarf in der behördlichen Praxis, und dies sicherlich aus einer anderen Perspektive als Sie Frau Walter. Ich bin der Auffassung, diese Chlordioxid-Thematiken auch weiterhin sehr ernst nehmen zu müssen und diese auf Basis der praktischen tatsächlichen Erfolge zigtausender Anwender sachlich zu diskutieren.

Dies vorweggeschickt, gehe ich wie folgt auf Ihre Fragen ein und kann meine Ausführungen detailliert durch Fakten belegen:

Ich bat Sie im Zusammenhang mit Ihrer Frage die von Ihnen benannten Experten und Behörden namentlich zu nennen, mit zitierbaren Quellenangaben (Infos/Links zu Publikationen, Internetseiten, YouTube-Videos, Mediatheken) damit es mir ermöglicht wird, konkret und faktenbezogen auf deren Aussagen in Ihrem Sinne und im Sinne der Zuschauer eingehen zu können. Leider haben Sie hierauf nur im Allgemeinen geantwortet und mir einen erheblichen Rechercheaufwand übertragen, der von mir nicht getragen werden muß und mithin aufgrund Ihrer kurzen Fristsetzung zur Beantwortung Ihrer Fragen auch nicht zu bewältigen war. Daher kann ich auf Ihre Frage nur oberflächlich eingehen.

Einleitend ist zu den von Ihnen angeführten Experten festzustellen, dass diese ausschließlich vor MMS (also Natriumchlorit-Lösungen) warnen, nicht vor der weiter entwickelten und in der Anwendung weitaus sichereren Form, der reinen in Wasser gelösten Form der Chlordioxid-Lösungen (namentlich bekannt als CDL (L für Lösung) bzw. CDS (S für Solution)).

Die Bekanntmachungen des BfArM bewerten zu keinem Zeitpunkt die medizinische Wirkung von Chlordioxid. Allein ein fehlendes Zulassungsverfahren und der Antrag einer Landesbehörde lieferten die Veranlassung, hiervor "warnen" zu müssen. Dies wird Ihnen sicherlich das BfArM auf Ihre Anfrage hin bereits mitgeteilt haben.

Allein aus diesem Kontext heraus sind Ihre fakultativen „TV-Experten“ natürlich gehalten, ebenfalls hiervor zu 'warnen', da ja das BfArM aus den o. g. Gründen hiervor warnte, dessen Äußerungen man sich ja fügen muß. Diese Untergebenheit gegenüber dem BfArM bestätigten Ihnen sicherlich auch alle Ihre Kontraste- „TV-Experten“. Der in Ihrer Sendung aus dem Jahr 2015 ausgestrahlte Herr Dr. Guido Kaiser bestätigte mir gegenüber u.a., Sie hätten ihm, anders als in Ihrer Sendung von vor drei Jahren angegeben, eine MMS-Rezeptur aus dem Internet zur Beurteilung vorgelegt, bei der es sich nicht um die seinerzeitige MMS-Rezeptur der Spezialklinik in Neukirchen handelte, wie von Ihnen in der KONTRASTE-Sendung vom 16.04.2015 behauptet.
ARD Kontraste
ARD Kontraste "Fachmann" zu MMS-Einläufen; Bildquelle: www.rbb-online.de 
Diesen Sachverhalt sehe ich als irreführend an; dabei könnte der Aspekt der Vorsätzlichkeit mit der Absicht einer tendenziösen Berichterstattung sogar strafrechtliche Relevanz haben und sollte dahingehend überprüft werden, da die Öffentlichkeit bewusst getäuscht wurde. Zudem müssen Sie, wenn Sie denn mal endlich anfangen wollen, ordentlich zu recherchieren und ausgewogen zu berichten, auch Chlordioxid-Forschungsinstitute aus dem nationalen und internationalen Bereichen der Medizin hierzu zu befragen bzw. interviewen, die fachlich qualifiziert sind, aus einer anderen Perspektive heraus medizinisch zu argumentieren. Dort können Sie übrigens auch entsprechende Patentzulassungen finden, deren Inhaber ebenfalls im Besitz entsprechender Studien sind, die auf Basis von Chlordioxid z.B. tatsächlich sogar gegen Krebs eingesetzt werden können und hierfür gedacht sind.

Fünf spezifische Chlordioxid Patentanmeldungen, welche u.a. für die Krebstherapie und zur Vorbeugung altersbedingter Prozesse überaus geeignet erscheinen


NEU: Patent Publikation vom 01/2019
Chlordioxid haltige Injektion in therapeutischen Anwendungen in-vivo (im lebenden Organismus), Stammzellregeneration, Anti-Tumor-Wirkung und Anti-Aging-Wirkung zeigt


Die Chlordioxid-Injektion dieser vorliegenden Erfindung, hat eine hohe pharmakologische Wirkung (...) was die Abtragung von Tumoren und die Förderung der in-situ Geweberegeneration ermöglicht. In der Patentschrift steht weiter zu lesen, dass eine Chlordioxid-Injektion eine Immunantwort durch die Entfernung von Zieltumoren stimuliert, wodurch das Immunsystem distale Tumore oder metastatische Tumore hemmt oder eliminiert.
Siehe: INJECTION CONTAINING CHLORINE DIOXIDE AND METHOD FOR MAKING SAME, United States Patent Application, Publication: Jan . 17, 2019 - Pub . No . : US 2019 / 0015445 A1 https://patents.google.com/patent/US20190015445A1/en?oq=US+2019%2f0015445+A1


Chlordioxid heilt geschädigtes Gewebe bei Krebs -Patent der Stammzellenforschung - moderne Behandlungs-Technologien mit Chlordioxid bei Krebs. Die Regeneration von entzündlichen und verletzten Geweben bei Krebserkrankungen.


Die Regenerative Medizin durch Chlordioxid erregt derzeit Aufmerksamkeit als eine neue Behandlungsmöglichkeit bei vielen Krankheiten und auch Unfällen. Diese modernen Behandlungs-Technologie mit Chlordioxid hat das Ziel, die Funktion von Geweben und Organen wiederherzustellen, bei denen Funktionsstörungen durch Schädigungen und/oder Entzündungen vorliegen.

Siehe auch: VERFAHREN ZUR INITIIERUNG VON STAMMZELLEN VON SÄUGETIEREN UND VERWENDUNG VON CHLORDIOXID ZUR HERSTELLUNG EINES ARZNEIMITTELS ZUR INITIIERUNG VON STAMMZELLEN VON SÄUGETIEREN - Europäisches Patentamt, Date of publication: 07.10.2015 Bulletin 2015/41, Application number: 13858112.9 https://patents.google.com/patent/WO2014082514A1/en


Chlordioxid zur Eliminierung von Tumoren (Krebs) und Metastasierungen.


Das vorliegende Chlordioxid Patent bezieht sich u.a. auf die Verwendung von Chlordioxid zur Behandlung folgender Erkrankungen:
Hirnmetastasen, Meningiom, Schädeltumore, Gehirn, Hypophysenadenom, akustisches Neurinom, Gliom, Hirntumore;  Kieferhöhlenkrebs, Kehlkopfkrebs, Nasopharynxkrebs, Zungenkrebs, Schilddrüsenkrebs, Zahnfleischkrebs, Lippenkrebs; Thymom, Lungenkarzinom, Adenokarzinom, Sarkom, Brustmetastasen, Lungenmetastasen, Brustfibroide, Brustkrebs; Bauchspeicheldrüsenkrebs, Magenkrebs, Gallenblasenkrebs, Darmkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Speiseröhrenkrebs, Darmkrebs, Leberkrebs; Nierenbeckenkrebs, Peniskrebs, Urothelkrebs, Prostatakrebs, Harnröhrenkrebs, Hodenkrebs, Blasenkrebs, Wilmtumor, Nierenkrebs; Eierstockkrebs, Eileiterkrebs, Vulva, Vaginalkrebs, Gebärmutterkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Choriokarzinom, Beckenkarzinom; Hautkrebs, Liposarkom, bösartiges Teratom, Fibrom, Neurofibrom, Melanom, Cholangiokarzinom, Plattenepithelkarzinom, Basaliom; Chordom, Knochensarkom, Knorpelsarkom, Osteosarkom, Synovialsarkom, Riesenzelltumor, Fibrosarkom des Knochens; akute Leukämie, bösartiges Lymphom, chronische Leukämie; Hämangiome, Inselzellkarzinoide, Blastome, Schleimhauttumore, metastasierter Halskrebs, Kardien; Gedächtnisverlust, Schlaflosigkeit, Alzheimer-Krankheit, Parkinson-Krankheit, Osteoporose, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Krankheit.

https://patents.google.com/patent/WO2016074203A1/en


Chlordioxid schädigt keine Blutzellen, sondern reinigt das Blut von pathogenen Keimen.


Wässrige Chlordioxid Lösungen (Anm. CDS/CDL oder CDI) zeigen eine signifikante Reduzierung oder Beseitigung der bakteriellen, viralen, sporen- oder mykotischen Kontamination von Blutfraktionen und Blutbestandteilen. Sie sind nicht toxisch für Blutzellen oder Blutproteine.

https://patents.google.com/patent/US5019402A/en


Patent auf Chlordioxid Basis ( Patent US4507285A ) , zur Förderung der Regeneration des Knochenmarks.


Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Förderung der Regeneration von beschädigtem Knochenmark. Dieses Ziel wird durch die Verwendung einer Zusammensetzung erreicht, die aus einer stabilisierten Form von aktiviertem Sauerstoff besteht, der in einer Chlorit-Ionen-Matrix in wässrigen Lösung eingeschlossen ist, die für die intravenöse oder intraperitoneale Verabreichung geeignet ist.
https://patents.google.com/patent/US4851222A /en?oq=US+4851222

Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln AMG § 5 - Verbot bedenklicher Arzneimittel ist nach Aussagen des BfArM eine Nutzen/Risiko-Abwägung und suggeriert m. E. nach eine Patientensicherheit mit folgendem Wortlaut: „Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.“ insoweit wird sogar der Tod mit einkalkuliert, was die entsprechenden Fallzahlen und Beipackzettelinformationen belegen, mit denen die Verantwortung an die Verbraucher übertragen wird. Auf der anderen Seite hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die „Miracle Mineral Supplement“-Produkte MMS und MMS2 der Firma Luxusline Ltd. als zulassungspflichtige Arzneimittel, aufgrund überwiegend gastrointestinaler Störungen, jedoch keinem Todesfall, eingestuft. Darüber hinaus sah das BfArM diese Produkte als bedenklich an, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Zulassungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn in einem behördlichen Zulassungsverfahren Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität belegt worden sind. Diese Informationen sind der Pressemitteilung Nummer 3/15, Ausgabejahr 2015, Datum 26.02.2015 zu entnehmen und steht im klaren Widerspruch zur gängigen Zulassungspraxis.

Ich mache Sie insoweit darauf aufmerksam, dass jedoch selbst eine behördliche Zulassung keine Patientensicherheit darstellt. Der seinerzeitige Präsident des BfArM, Walter Schwerdtfeger, hob im Jahresbericht des Instituts hervor: „Wer genau hinschaut, also die Packungsbeilage aufmerksam liest und die Hinweise darin ernst nimmt, der wird vor der Einnahme von […] zwar gewarnt, doch das tun Patienten offensichtlich viel zu selten.“

Demzufolge gilt hier der behördliche Grundsatz, dass z.B. gastrointestinale Störungen bei MMS Anwendungen als schädliche Wirkungen gelten, die über ein vertretbares Maß hinausgehen – u.a. führten diese Störungen zu einem Verbot. Wie ist es auf der anderen Seite mit der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von zugelassenen Medikamenten denn tatsächlich bestellt? Das unabhängige Arzneimittel-Forschungsinstitut NCC aus Dänemark veröffentlichte unter Leitung von Prof. Dr. med. Peter Gøtzsche im Zusammenhang mit zugelassenen Medikamenten, dass alleine in den letzten 10 Jahren durch Antidepressiva rund 5 Millionen Patienten in der westlichen Welt an den Nebenwirkungen verstorben sind. Wohlbemerkt durch zugelassene Medikamente, rund 5 Millionen Menschen!!! Diese Medikamente seien »Völlig nutzlos« und lebensgefährlich, industriefinanzierte Studien seien sehr stark manipuliert und bedeutungslos, während Ärzte umgehend und ohne negative Auswirkungen aufhören könnten, diese Medikamente zu verordnen. Insoweit muss man sich fragen, ob sich für diese 5 Millionen Tote die westlichen Gesundheitsbehörden nicht mitverantwortlich zeichnen müssen, welche bekanntermaßen vor einer „MMS-Anwendung“ warnen. Auf der anderen Seite ist mir (auch weltweit !) kein einziger Fall bekannt, dass durch wässrige Chlordioxid-Lösungen (ich schreibe und spreche immer und ausschließlich von CDS/CDL - Sie haben dies nicht nochmals mit MMS zu verwechseln!) auch nur ein Mensch nachweislich verstorben oder gar schwer geschädigt wurde, so meine umfangreiche Recherche in alle behördlichen Institutionen und alle deutschen Giftnotrufzentralen hinein.

Fazit: Auf der einen Seite wird ein Mittel wie MMS - das, obwohl seit zig Jahren hunderttausendfach im privaten Einsatz keine einzige Todesfolge nach sich gezogen hat - durch das BfArM als bedenklich eingestuft, da dieses bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen habe, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Auf der anderen Seite werden potenziell tödliche Medikamente durch Zulassung des BfArM in den Verkehr gebracht, obwohl diese Behörde selbst veröffentlichte, dass zulassungspflichtige Arzneimittel nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn in einem behördlichen Zulassungsverfahren Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität belegt worden sind. Wo bleibt diese Unbedenklichkeit vor dem Hintergrund der oben benannten 5 Millionen Toten durch Nebenwirkungen alleine durch Antidepressiva? Dies sehe ich als SKANDAL an!
Gerne gebe ich Ihnen weitere Fakten meiner Recherchen bekannt, sie sprechen für eine Unbedenklichkeit der Einlauftherapie sogar mit dem Vorläufer MMS, welche aus einem mir vorliegenden Schreiben der AOK Plus hervorgehen:

„Nachdem die uns vorliegenden Unterlagen vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse begutachtet wurden, können wir Ihnen mitteilen, dass sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers nicht bestätigte und unsererseits die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unseren Versicherten haben wir über das Ergebnis informiert.“

Insoweit liegen mir tiefgreifende Informationen der AOK-Plus vor. Schriftlich erhielt ich z. B. die Auskunft, dass für ein zwölfjähriges Mädchen alle Kosten eines stationären Klinikaufenthaltes im Rahmen der üblichen Vertragssätze (DRG) übernommen wurden. Für das Mädchen, dass während eines vierwöchigen Klinikaufenthaltes mehrere MMS-Einläufe erhalten hat, mußte kein gesonderter Antrag einer Einlauftherapie durch die Klinik gestellt werden. Die medizinische Notwendigkeit dieser Krankenhausbehandlung wurde nach eingehender Prüfung durch Arzneimittelexperten der Krankenkasse NICHT angezweifelt.

Allein auf Basis meiner bereits oben aufgeführten Fakten sehe ich das gängige Zulassungsverfahren für Medikamente als äußerst überprüfungs- und reformbedürftig an. Bei dieser Gelegenheit sei mir an dieser Stelle gestattet zu erwähnen, dass es ehrlicher Journalismus wäre, wenn Sie sich dieser Thematik mal breitgefächert annehmen würden - was aufgrund Ihrer nachweislichen Voreingenommenheit (worin sich diese auch immer begründen mag) wohl leider nicht passieren wird; zum Leidwesen vieler Betroffenen, denen damit vielleicht geholfen werden könnte...


2. Auf Ihrer aktuellen Internetseite führen Sie mehrere Krankheiten auf, die durch Chlordioxid „weggegangen“ sein sollen bzw. bei denen Chlordioxid als Therapie gewirkt haben soll. Dies soll auch bei Krebserkrankungen der Fall gewesen sein. Welche konkreten wissenschaftlichen Belege liegen Ihnen vor, dass Chlordioxid als Therapie gegen Krebs wirksam ist? Bitte nennen Sie uns eine kontrollierte wissenschaftliche Studie, die dies belegt hat.

Das in Ihren Berichterstattungen inflatorisch verwendete Wort „Chlorbleiche“ ist ein körpereigener Wirkstoff des menschlichen Immunsystems https://www.laborpraxis.vogel.de/filmischer-beweis-unser-immunsystem-nutzt-chlorbleiche-zum-abtoeten-von-bakterien-a-692449/ und hier die zugehörige Studie https://elifesciences.org/articles/32288. Auf dieser Basis sehe ich eine Chance, das körpereigene Immunsystem mithilfe von wässrigen Chlordioxid-Lösungen bisher ausschließlich eigenverantwortlich unterstützen zu können.

Wenn Sie im Zusammenhang mit Krebserkrankungen jedoch auf „wissenschaftliche Studien“ drängen, bitte ich Sie stets kritisch zu berücksichtigen, dass die schulmedizinische Onkologie aus Ihrer wissenschaftlichen Sicht betrachtet:

Unwissenschaftlich ist, keine Wissenschaft darstellt, nicht richtig ist, d.h. nach bestem menschlichen Ermessen als falsch bezeichnet werden muss und einem Lotteriespiel gleichkommt (Gutachten von Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz - Berufungsgebiet: Geschichte und Ethik von Technik und Naturwissenschaften, im Gutachten zur Neuen Medizin, von Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz, HTWK Leipzig /Studium generale. 18.8.2003).
Die Onkologie kommt einem Lotteriespiel gleich.
"Die Onkologie kommt einem Lotteriespiel gleich" - Gutachten von Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz - Berufungsgebiet: Geschichte und Ethik von Technik und Naturwissenschaften, im Gutachten zur Neuen Medizin, von Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz, HTWK Leipzig /Studium generale. 18.8.2003
Daher stellt sich die Definitionsfrage einer Wissenschaftlichkeit; reiner Zufall, dass auf politischer Bundesebene immer häufiger von Gesundheitswirtschaft statt Gesundheitswesen die Rede ist?

Dennoch möchte ich nicht alle Arbeiten in einen Topf werfen und Ihrem Wunsch entsprechend mehr als Ihre gewünschten kontrollierten wissenschaftlichen Studien im Zusammenhang mit Chlordioxid und Krebs an die Hand geben und füge Ihnen diesbezüglich zwei Patente der E-Mail Anlage bei. Diese Präparate werden zur antineoplastischen Therapie eingesetzt, die einer Geschwulstbildung entgegenwirken. Im Rahmen einer Chemotherapie werden derzeit noch äußerst giftige und teure Zytostatika eingesetzt, d. h. Medikamente, die die rasche Vermehrung der schnell wachsenden Tumorzellen verhindern sollen. In zahlreichen Studien wird die Nicht-Giftigkeit des in Flüssigkeiten gebundenen Chlordioxid belegt.
Lesen Sie passend zu diesem Artikel auch:

„MMS ist GIFT!“ Wirklich? Hier die aktuellen Fakten: Medikamente, Patente und Studien zu "MMS" und Chlordioxid-Lösungen

[…] Festzuhalten ist: Nachweislich ist kein Mensch durch wässrige Chlordioxid-Lösungen (nicht mit „MMS“ zu verwechseln) jemals geschädigt worden – wohl auch ein Hintergrund, warum sich hochkarätige Mediziner brennend für Therapiemöglichkeiten mit Chlordioxid Lösungen interessieren. Die medizinische Fachwelt arbeitet zudem intensiv an der Zulassung von chlordioxidhaltigen Lösungen als Medikament. Beispielhaft möchte ich hier eine klinische Medikamenten Studie aus dem Jahr 2015 anführen, an welcher renommierte US-amerikanische Universitäten und Kliniken, mit insgesamt 135 Wissenschaftlern, intensiv arbeiteten. Die Ergebnisse lassen aufhorchen, denn sie bewiesen, dass das Stoppen eines Fortschreitens von ALS-Symptomen bei Patienten mit ausgeprägter Neuroinflammation (Entzündung von Nervengewebe) durch Chlordioxid-Lösungen erreicht werden kann. […]

Daher haben Sie für eine ausgewogene Berichterstattung auch Chlordioxid-Forschungsinstitute aus dem internationalen Bereichen der Medizin hierzu zu befragen bzw. zu interviewen, die in der Lage sind, aus einer anderen Perspektive heraus medizinisch zu argumentieren als Ihre u.U. gebundenen „TV-Experten“.

Weiterhin verweise ich zwingend auf die brandaktuellen wissenschaftlichen positiven Forschungsergebnisse zu wässrigen Chlordioxid-Lösungen von Herrn Andreas Kalcker. Wie Sie wissen, arbeitet er in dieser Angelegenheit als Forschungsleiter im SZWFIE, dem Schweizer Zentrum für wissenschaftliche Forschung, Innovation und Entwicklung, https://szwfie.com. Das SZWFIE forscht im Bereich der Humanmedizin sowie im Veterinär- und Agrarsektor.

Des Weiteren verweise ich auf meine Ausführlichen Veröffentlichungen zu diesen Themen: http://www.spiritofhealthmagazin.com/tag/rainer-taufertshoefer/und https://www.rainer-taufertshoefer-medizinjournalist.de/Chlordioxid_MMS_CDS_CDL_CDI_Heilmittel

3. Nach unseren Informationen sollen Sie Patienten anbieten, sie in der Herstellung von Chlordioxid zu schulen. Trifft dies zu? Wenn ja, zu welchem Zweck machen Sie diese Schulungen?

Ich biete dies interessierten Menschen an, jedoch niemals im Rahmen meiner Praxistätigkeit. Stets im privaten Rahmen führe ich jedem Interessierten gerne vor, wie ich mir für meine persönlichen Zwecke wässrige Chlordioxid-Lösungen (beachte wieder: Nicht mit MMS zu verwechseln) selbst herstelle und wie ich hiermit persönlich umgehe. Dies soll dem Zwecke der Aufklärung, Informationsweitergabe und Entscheidungsfindung dienlich sein - und ist rechtlich nicht zu beanstanden. Hierbei gebe ich auf Wunsch u.a. bereitwillig alle wissenschaftlichen Studien zu Chlordioxid weiter, welche Sie Frau Walter, in Berlin nicht bereit waren kostenfrei überreicht zu bekommen.

Zahlreiche Vertreter verschiedenster medizinischer Fachrichtungen fanden dahingehend bereits den Weg zu mir. Der am höchsten dekorierte Interessent war wohl ein Leitungsmitglied einer renommierten herzchirurgischen Klinik, der sich aufgrund seiner eigenen Erkrankung mit mir intensiv über die Möglichkeiten einer intravenösen Verabreichung wässriger Chlordioxid-Lösungen auf wissenschaftlicher studienbasierter Ebene austauschte.
Wie Sie sehen, besteht auch unter Experten der Schulmedizin größtes Interesse an unseren Forschungsergebnissen. Dies bewies am 03.03.2018 zuletzt eine Delegation der kubanischen Botschaft in Berlin, die auf der Bühne des Spirit of Health Kongresses das aktuelle Chlordioxid-Buch von Andreas Kalcker dankend in Empfang nahm, Ihre Medienvertreter waren anwesend.

Während meiner Informationsbegegnungen erörtere ich selbstverständlich stets alle Seiten, auch die behördlichen und rechtlichen Aspekte des Chlordioxids. Zudem rate ich aus rechtlichen Gründen stets von der Anwendung von CDS/CDL-Produkten oder der veralteten Form des MMS als Heilmittel ab, da diese in der frei verkäuflichen Form als Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel bisher nicht zugelassen wurden (siehe hierzu Antwort auf Frage 1), kläre selbstverständlich weitreichend über mögliche Gefahren auf und dokumentiere dieses Verhalten.

Im Rahmen unserer Begegnung auf dem Spirit of Health Kongress in Berlin, Frau Walter, stellte sich heraus, dass alle Medienvertreter in all den Jahren der Berichterstattung zu diesem Thema immer noch nicht zwischen MMS und CDL/CDS zu differenzieren wissen (oder wollen?), trotz mehrerer Fachbeiträge auch an diesem Tag. Ich fordere Sie daher hiermit auf, diese beiden unterschiedlichen Substanzen zukünftig differenziert an die Öffentlichkeit zu transportieren, um weitere Verwechslungen z. B. mit Toilettenreinigern auf Chlorbasis zu vermeiden. Da hierin tatsächlich unüberschaubare Gefahren für Verbraucher stecken, ist eine Mitschuld Ihrerseits an möglichen Missverständnissen oder gar Falschanwendungen, die mit gesundheitlichen Konsequenzen einhergehen könnten, zu vermeiden!


4. Befürworten Sie die Therapie mit Chlordioxid bei Kindern mit Autismus? Wenn ja, warum und auf welcher Grundlage rechtfertigen Sie dies?

Dies ist nicht mein Fachgebiet und habe Ihnen dies auch bereits 2015 in meiner Praxis persönlich mitgeteilt. Daher kann ich hierzu keine Aussage treffen. Während Ihres Praxisbesuchs am 01.04.2015 unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und mit falschem Namen hatten Sie zudem ohne meine Einwilligung versteckt gefilmt – Sie erinnern sich sicherlich noch an Ihre 'Unsicherheiten' mir gegenüber?! Sollten Sie genaueres zu Autismus erfahren wollen, müssten Sie sich hierzu bitte an meine Fachkollegen wenden, die Ihnen namentlich bereits bekannt sind.

Jedoch müssen Sie in diesem Zusammenhang auch ein gerichtliches Verfahren zitieren, welches festzustellen hatte, ob MMS-Anwendungsprotokolle bei an Autismus erkrankten Kleinkindern unbedenklich sind. Mir ist dieses Urteil geläufig, doch überlasse ich dies Ihren Recherchearbeiten. Suchen Sie unter REPUBLIC OF CROATIA, MUNICIPAL STATE ATTORNEY, OFFICE IN DUBROVNIK, REF.NO. KMP-DO-7/16, Dubrovnik, 10 June 2016. Hier wurde auf Basis umfangreicher medizinischer Untersuchungen und Begleitungen dieses Verfahrens und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte festgestellt, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der behandelnden Kinder vorlag, sogar eine gesundheitliche Besserung eintrat. Demzufolge hiervon keine Gefahr ausging.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass diese Eltern während des MMS-Autismus-Protokolls eindeutig sehr verantwortungsbewusst handelten, was m. E. unabdingbare Voraussetzung für jedes Handeln ist, nicht nur in Bezug auf Gesundheit.

Christoph Rosenthal und Caroline Walter mit dem Marler Medienpreis Menschenrechte Bildquelle: © Amnesty International, Foto: Damian GorczanyChristoph Rosenthal und Caroline Walter mit dem Marler Medienpreis Menschenrechte Bildquelle: © Amnesty International, Foto: Damian Gorczany Bildquelle: http://www.polsoz.fu-berlin.de/kommwiss/arbeitstellen/kommunikationsgeschichte/news/Medienpreis.html
Die Hauptdarsteller der ARD-Kontraste "Chlordioxid Redaktion": Christoph Rosenthal und Caroline Walter mit dem Marler Medienpreis Menschenrechte Bildquelle: © Amnesty International, Foto: Damian GorczanyChristoph Rosenthal und Caroline Walter mit dem Marler Medienpreis Menschenrechte Bildquelle: © Amnesty International, Foto: Damian Gorczany Bildquelle: http://www.polsoz.fu-berlin.de/kommwiss/arbeitstellen/kommunikationsgeschichte/news/Medienpreis.html , Zugriff 31.03.2018, 18:38
Sehr geehrte Frau Walter: Sie haben einen Menschenrechtspreis von Amnesty International erhalten; daher sehe ich Sie auch in der Verpflichtung, sich für Menschen, deren Rechte und deren Gesundheit einzusetzen...

Ich bitte um Bestätigung dieser Mail durch Sie!

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Taufertshöfer,
Heilpraktiker, freier Medizinjournalist

Kopie dieses Schreibens zur Kenntnis an:
- RBB-Redaktion
- Pressestelle des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
KONTRASTE 05.04.2018, Christoph Rosenthal und Caroline Walter, 05. April 2018

Dieser Artikel wurde auch auf  www.forschungsseminare.de veröffentlicht.

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